Gewährleistung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hilft mir bei einem Reklamationsanliegen?
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Wir hoffen sehr, dass du mit deinen Schuhen viel Freude hast und es keinen Grund gibt, diese zu reklamieren. Sollte jedoch tatsächlich ein Produkt- bzw. Produktionsfehler vorliegen und sich hierdurch ein Reklamationsanliegen ergeben, wird dies bei uns vorrangig durch eine Reparatur beim Hersteller behoben. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 
Bitte bedenke, dass Folgendes keine gesetzlichen Gewährleistungsfälle sind:
  • Laufrad-, Bobby Car- bzw. Scooterschäden
  • Bremsschäden und Schleifschäden jeglicher Art
  • Kratz- und Abschürfschäden am Obermaterial
  • Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen im Allgemeinen
  • Starke Verschmutzungen bei Klettverschlüssen und dadurch entstandene Beeinträchtigungen
  • Unsachgemäße Überbeanspruchung durch extrem festes Ziehen und Reißen an Verschlüssen - insbesondere bei Zippverschlüssen und Schnellverschlüssen

Melde dich mit deinem Anliegen, am besten gleich mit Fotos vom Produktfehler und deiner Bestellnummer bei unserem Kundenservice-Team. Unser Team hilft dir bei deiner Reklamation so schnell wie möglich weiter.
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